Beteiligungen-24 präsentiert den Fonds:  BUSS Capital Global Container Fonds 6 - Containerfonds

BUSS Capital - Global Container Fonds 6

Unsere Bewertung:
Sicherheit:
Chancen:
Risiko:
Fondsdaten in Kürze:
Ausschüttung:anfänglich 7% p.a.
Gesamtrückfluss:145%
Laufzeit:7 Jahre
Mindestanlage:15.000,- USD
Einzahlung:100% nach Annahme

Fonds im Überblick

  • Investition in neue und gebrauchte Container
  • mittelfristige Sachwert-anlage ohne Kursrisiko 
  • Kooperation mit den weltweiten Marktführern
  • anfänglich 7% p.a. Ausschüttung
  • vierteljährliche Zahlung
  • keine Abgeltungssteuer
  • rund 7 Jahre Laufzeit
  • kein Agio

Das Konzept

Der Anleger investiert mit dem BUSS Global Container Fonds 6 in einen Containerfonds, der in ein großes Portfolio aus kurz-, mittel- und langfristig vermieteten Containern investiert. Besonders hervorzuheben ist die große Streuung auf unterschiedliche renommierte Mieter der weltweiten Top-20. Der Containerfonds bezieht steuerliche Ergebnisse aus Singapur (Betriebssitz) und nutzt damit das vorteilhafte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Singapur. Singapur unterhält den weltweit größten Containerhafen und ist gleichzeitig eines der größten weltweiten Schifffahrts- und Logistikzentren.

Leistungsfähige Partner

Die Container werden von dem erfahrenen Management der Niederlassung der BCI KG (BUSS-Tochter) in Singapur in Zusammenarbeit mit den führenden Containerleasinggesellschaften vor allem an große Linienreedereien kurz- und langfristig vermietet.
Der Niederlassungsleiter vor Ort verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich des Containerleasings und hat zuvor als Managing Director eine Top-15-Containerleasinggesellschaft aufgebaut.
 
BUSS Capital steht für eine bisher überdurchschnittliche Leistungsbilanz seiner aufgelegten Containerfonds und profitiert dabei aus dem über 100jährigen Erfahrungsschatz der Firmengeschichte.

Highlights

  • Kooperation mit den größten Containerleasinggesellschaften der Welt
  • sehr gute Bonität der unterschiedlichen Mieter
  • Nutzung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Singapur
  • keine Abgeltungssteuer in Deutschland
  • kein Agio
  • kurze Laufzeit
  • vierteljährliche Auszahlungen an den Anleger
  • inflationsgeschützte Sachwertanlage ohne Kursrisiko

Ausschüttungsverlauf und Steuerbelastung

Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Singapur wird der Anleger zuerst in Singapur pauschal (günstig) besteuert. Es wird keine separate Steuererklärung benötigt und es fallen keine Kosten dafür an. In Deutschland werden die steuerlichen Ergebnisse im Rahmen des sog. Progressionsvorbehaltes berücksichtigt.

Marktinformation

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