Fonds im Überblick
Das Konzept
Mit dem Solarfonds KGAL InfraClass Energie 4 wird dem Anleger ermöglicht, in 2 bereits fertiggestellte und übernommene Solarparks in der bevorzugten und sonnenreichen Region Spaniens zu investieren. Gerade Anleger mit großem Sicherheitswunsch werden hier nicht zuletzt durch die langfristig gesicherte Einspeisevergütung in Spanien, die reinen EURO-Zahlungsströme sowie die nicht mehr vorhandenen Fertigstellungsrisiken fündig.
Beide Photovoltaikanlagen wurden Mitte September 2008 durch den spanischen Netzbetreiber Iberdrola ans Stromnetz angeschlossen und erzeugen seitdem Strom. Der mitinvolvierte Partner beim Bau dieser Anlagen ist die Phoenix Solar AG aus Sulzemoos.
KGAL hat wie gewohnt äußerst sicherheitsorientiert konzipiert und bietet mit dem KGAL InfraClass Energie 4 für Anleger, welche eine gut kalkulierbare und sicherheitorientiert ausgelegte Kapitalanlage suchen, eine entsprechende Kapitalanlage in einem äußerst nervösen Börsenumfeld.
Leistungsfähige Partner
Betreiber und Hersteller:
Es wurden umfangreiche und langfristige Garantien und Gewährleistungsansprüche durch die Hersteller der Module abgegeben. Mit Phoenix Solar wurde ein Instandhaltungs- und Betriebsführungsvertrag über eine Laufzeit von 20 Jahren (bis Ende 2028) abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages verpflichtet sich die Phoenix Solar AG, alle laufenden Instandhaltungs- und Betriebsführungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen, wobei Instandhaltung die Bereiche Inspektion, Wartung und Instandsetzung (Reparaturen) umfasst. Die beiden Modul-Lieferanten (Sharp bzw. First Solar Inc. - beide am Weltmarkt mit führend) geben bis zu 25 Jahre konkrete Leistungsgarantien für die verwendeten Module von 90% Leistungsfähigkeit in den ersten 10 Jahren sowie 80% ab dem 11. Jahr der ursprünglich zugesagten Mindestleistung. In der Prognoserechnung wird ein sog. Degrationsgrad (Minderleistung) von jährlich 0,3-0,5% angenommen. Weiter geben beide Hersteller spezielle Gewährleistungen für Verarbeitungsfehler und Materialfehler (diese werden, falls vorhanden, i.d.R. zeitnah nach Einsetzung festgestellt) für einen Zeitraum von 2 bzw. 5 Jahren.