Beteiligungen-24 präsentiert den Fonds:  HSC Optivita XI UK - Lebensversicherungsfonds

HSC - Optivita XI UK

Unsere Bewertung:
Sicherheit:
Chancen:
Risiko:
Fondsdaten in Kürze:
Ausschüttung:6% - 25% steigend
Gesamtrückfluss:203 %
Laufzeit:15,5 Jahre
Mindestanlage:5.000,- EUR
Einzahlung:2 Einzahlungsraten

Fonds im Überblick

  • Geplantes Portfolio mit rund 3000 Einzelpolicen 
  • hohe Sicherheit und attraktive Rendite britischer Lebensversicherungen
  • historisch günstige Einkaufspreise
  • 6% p.a. Ausschüttung auf 25% p.a. steigend
  • Gesamtrückfluss 203%
  • steuerfreie Erträge bis 23.000,- EUR Anlage
  • Ausstiegsrecht ab 2013

Das Konzept

Anleger investieren mit dem HSC Optivita XI UK mittelbar in eine britische Gesellschaft, welche ein Gesamtportfolio von rund 3.000 britischen Kapitallebensversicherungen im Zweitmarkt erwerben und handeln soll. Dem Management ist es ausdrücklich erlaubt, die eingekauften Versicherungspolicen während der Fondslaufzeit zu handeln.

Leistungsfähige Partner

Der Partner vor Ort, das Bindeglied zwischen Käufern und Verkäufern der britischen Zweitmarktpolicen – ist für den HSC Optivita XI UK wieder absolute assigned policies Ltd. (aap). aap wurde 1968 gegründet und gehört heute zu den größten Market Makern in Großbritannien. Bereits seit dem ersten Großbritannien-Fonds ist aap der Partner für den Handel der Policen und überzeugt mit seinen bisherigen Handelsergebnissen.

Highlights

Durch das optimierte steuerliche Konzept des britischen Lebensversicherungsfonds werden gewerbliche Einkünfte in Großbritannein generiert. Bis zu einer Anlagehöhe von 23.000,- EUR führt dies voraussichtlich zu quasi steuerfreien Einkünften. Die Mindestbeteiligungshöhe liegt mit nur 5.000,- EUR deutlich unter dem üblichen Betrag.
Auf Basis der bisher bereits garantierten Werte der einzukaufenden Versicherungen ist ein hoher Grad an Sicherheit gewährleistet. 
 
Der Anleger hat das Recht, seine Beteiligung ab 2013 jährlich vorzeitig zu beenden.

Ausschüttungsverlauf und Steuerbelastung

Der Anleger nutzt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Großbritannien. Durch den bestehenden Freibetrag fallen für Anlagesummen von 23.000,- EUR pro Person (Ehepaar = 2 Zeichnungen a 23.000,- EUR möglich) voraussichtlich keine Steuern bis zum deutschen Progressionsvorbehalt an.

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