Kooperation u.a. mit dem weltweiten Marktführer Textainer
optimale Streuung im Fonds
7 % durchgängige Ausschüttung
vierteljährliche Zahlung
keine Abgeltungssteuer
rund 6,5 Jahre Laufzeit
kein Agio
Das Konzept
Der Anleger investiert mit dem BUSS Global Container Fonds 5 in einen Containerfonds, der in ein großes Portfolio aus kurz- und langfristig vermieteten Containern investiert. Besonders hervorzuheben ist die große Streuung auf unterschiedliche renommierte Mieter der weltweiten Top-10. Der Containerfonds bezieht steuerliche Ergebnisse aus Singapur (Betriebssitz) und nutzt damit das vorteilhafte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Singapur. Singapur unterhält den weltweit größten Containerhafen und ist gleichzeitig eines der größten Schifffahrts- und Logistikzentren.
Leistungsfähige Partner
Die Container werden von dem erfahrenen Management der Niederlassung der BCI KG (BUSS-Tochter) in Singapur in Zusammenarbeit mit führenden Containerleasinggesellschaften wie Textainer (weltgrößte Containerleasinggesellschaft) oder CAI (Nr. 6 weltweit) vor allem an große Linienreedereien kurz- und langfristig vermietet.
Der Niederlassungsleiter vor Ort verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich des Containerleasings und hat zuvor als Managing Director eine Top-15-Containerleasinggesellschaft aufgebaut.
BUSS Capital steht für eine bisher überdurchschnittliche Leistungsbilanz seiner aufgelegten Containerfonds und profitiert dabei aus dem über 100jährigen Erfahrungsschatz der Firmengeschichte.
Highlights
Kooperation u.a. mit der größten Containerleasinggesellschaft der Welt (Textainer) und CAI, Nr. 6 der Welt
sehr gute Bonität der unterschiedlichen Mieter
Nutzung des Doppelbesteuerungsabkommens
keine Abgeltungssteuer in Deutschland
kein Agio
kurze Laufzeit
vierteljährliche Auszahlungen an den Anleger
Ausschüttungsverlauf und Steuerbelastung
Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Singapur wird der Anleger zuerst in Singapur pauschal (günstig) besteuert. Es wird keine separate Steuererklärung benötigt und es fallen keine Kosten dafür an. In Deutschland werden die steuerlichen Ergebnisse im Rahmen des sog. Progressionsvorbehaltes berücksichtigt.