Die lange Zeit ungeklärte Frage, ob Flugzeugleasingfonds und Containerleasingfonds vermögensverwaltend oder gewerblich geprägt sind, hat nun der Bundesfinanzhof aktuell unter dem Aktenzeichen IV R 49/04 entschieden.
Demnach sind Leasingfonds mit Flugzeugen bzw. Container gewerblich geprägt. Die fällige Gewerbesteuer wird Erträge aus vermögensverwaltend geprägten Fonds schmälern.
Renommierte Initiatoren haben bei Containerfonds schon längst auf diese absehbare Entwicklung reagiert und Containerfonds steuerlich gewerblich unterlegt.
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