Nach einem Gerichtsurteil des Finanzgerichts München vom 08.04.2011 sind die durch die Finanzverwaltung geänderten Steuerbescheide für Anleger, welche in den letzten Jahren in Medienfonds mit Verlustzuweisungen investierten, nicht rechtens.
Die 3 führenden Emissionshäuser bei der Auflegung von Medienfonds - KGAL, LHI und Hannover Leasing - hatten das Finanzamt seinerzeit nach Änderung seiner Einschätzung im Bezug auf die Aktivierung der beinhalteten abstrakten Schuldversprechen verklagt und nun vor dem Finanzgericht München Recht bekommen.
Der Gerichtsbescheid ist derzeit noch nicht rechtsgültig, da das Finanzamt noch eine mündliche Verhandlung beantragt hat. Wir halten Sie diesbezüglich gerne auf dem Laufenden und gehen davon aus, dass sich die richterliche Auffassung auch nachhaltig auf alle geänderten Steuerbescheide auswirkt.
