Das Bundesministerium für Finanzen hat mit seinem Anwendungsschreiben vom 17.07.2007 das Ende der steuerlichen Verluste (Verlustzuweisungen) bei geschlossenen Fonds besiegelt. Besonders wurden die Tatbestände der Steuerstundungsmodelle und modellhaften Gestaltung ausgearbeitet.
Mit der damaligen Einführung des § 15b EStG wurde die Verrechnung von steuerlichen Verlusten über 10% aus einer Anlage neu geregelt. Das Anwendungsschreiben bestätigt nun die zukünftig enge Auslegung mittels des § 15b EStG. Damit dürfte zukünftig jede Art von steuerliche Gestaltung bereits im Vorfeld scheitern.
Die enge Auslegung bestätigt Beteiligungen-24 in seiner konservativen Haltung bei diesem Thema. Seit Einführung des § 15b EStG wurden keine Steuerstundungsmodelle, etc. angeboten bzw. empfohlen.
Derzeit bieten steueroptimierte Immobilien in Form der Denkmalschutz-Afa und Sanierungs-Afa einen hohen Bonus, der über 12 Jahre (Kapitalanleger) bzw. 10 Jahre (Eigennutzer) verteilt im Rahmen der Einkommensteuer steuersenkend wirkt. Bitte kommen Sie bei weiteren Fragen und ein konkretes Angebot hier auf uns zu.
