Häuser bleiben in der Spekulationsfrist Beteiligungen, Kapitalanlagen

Häuser bleiben in der Spekulationsfrist

08.02.2007
Häuser bleiben in der Spekulationsfrist

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die lange erwarteten Pläne zur Abgeltungsteuer ab 2009 veröffentlicht. Aus dem üppigen Referentenentwurf geht eindeutig hervor, dass die Spekulationsfrist für Immobilien im Gegensatz zu Wertpapieren bleibt.

 
Damit gibt es jetzt auch die offizielle Entwarnung für Besitzer von Mietimmobilien, sie können ihren Bestand nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist auch weiterhin ohne Abgaben an den Fiskus verkaufen. Gleiches gilt für die Initiatoren offener und geschlossener Fonds, die den realisierten Verkaufserlös für ihre Beteiligten brutto einstreichen dürfen. Noch besser sieht es für selbst genutzte Häuser und Wohnungen aus. Hier ist es jetzt und auch künftig ohne Beachtung der Zehnjahresfrist erlaubt, das Eigentum steuerfrei abzustoßen. Eine Einschränkung müssen lediglich Anleger in offene Immobilienfonds beachten. Da diese als Wertpapiere gelten, entfällt hier die einjährige Spekulationsfrist. Das gilt aber nur für nach Silvester 2008 georderte Papiere.
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