Bis zur Einführung des § 15b EStG Ende 2005 gab es für Anleger die Möglichkeit, mittels Fonds (z.B. Schiffsfonds, Regenerative Fonds, Medienfonds) nennenswerte steuerliche Verluste (Verlustzuweisungen) in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen und so Steuern zu sparen.
Immer wieder haben in der Vergangenheit Initiatoren versucht, mittels optimierter Konzepte die geltende Regelung zu umgehen. Das bisherige Ergebnis: durch Entscheidungen der Finanzbehörden mussten die Fonds rückabgewickelt werden, andere Fonds kamen überhaupt nicht in den Vertrieb.
Eine seriöse Beratung beginnt bereits bei der Vorselektion steuerlich einwandfreier und nachweislich funktionierender Fonds. Beteiligungen-24 hat bisher keine Fonds empfohlen und wird auch zukünftig keine Fonds empfehlen, die seit Einführung des § 15b EStG durch umständliche und undurchsichtige Konstruktionen steuerliche Verluste versprechen.
Dieses auf den ersten Blick stechende Argument für eine Beteiligung erweist sich später als Bumerang, der neben viel Ärger auch Kosten verursacht. Im Einzelfall kann das Emissionshaus nach Zeichnung des Anlegers bereits entstandene Kosten einbehalten und nicht die komplette Anlagesumme zurückzahlen.
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