Ende September wurde bei einem regelmäßigen Treffen der Einkommensteuerreferenten der Länder und des Bundes die weitere und anscheinend auch die rückwirkend steuerliche Behandlung steuerinduzierter Fonds besprochen. Konkret ging es um die Besteuerung der bei Medienfonds oftmals vereinbarten Schlusszahlung.
Bisherige Praxis und damalige Vorgabe der Finanzbehörden war die Versteuerung der Schlusszahlung im Jahr des Zuflusses, regelmäßig also am Ende der Laufzeit des Fonds. Nun wird allerdings geprüft, in wieweit eine Besteuerung der voraussichtlichen Schlusszahlung vorgezogen und auf die gesamte Laufzeit aufgeteilt werden kann - eine deutliche Verschlechterung der steuerlichen Situation für die meisten Anleger wäre die Folge.
Interessant wird die Frage sein, in wieweit eine komplette Rückdatierung der Neuregelung verfassungsrechtlich bestätigt wird. Im schlimmsten Fall müsste jeder Fonds einzeln gegen seine individuelle Neuregelung vorgehen, was eine Prozesslawine auslösen würde.
Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob in der Praxis das besprochene Vorgehen umgesetzt wird und wie sich die einzelnen Initiatoren gegen diese äußerst unübliche und fragwürde Vorgehensweise der Finanzbehörden wehren werden.
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